Teilnahmebedingungen

Anmeldung und Buchung

Jede Anmeldung und Buchung erfolgt ausschließlich zu unseren nachfolgend aufgeführten Teilnahmebedingungen. Die Anmeldung von Gruppenprogrammen erwarten wir, in der Regel, bis spätestens 10 Tage vor Termin. Sie kann grundsätzlich mündlich oder schriftlich erfolgen. Die Buchung wird mit einer schriftlichen Bestätigung verbindlich. Die Anmeldung von für Einzelpersonen ausgeschriebenen Programmen kann grundsätzlich mündlich oder schriftlich erfolgen. Mit dem Erwerb eines Teilnahmetickets wird die Buchung verbindlich.

Teilnahme und Durchführung

Die Mindestteilnehmerzahl unserer für Einzelpersonen ausgeschriebenen Programme ohne vorherige Anmeldung liegt bei 5 Personen. Ist eine Anmeldung erforderlich, kann die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl geltend gemacht werden.
Unsere Veranstaltungen finden bei jedem Wetter statt, sofern die Sicherheit der Teilnehmer nicht durch äußere Gegebenheiten gefährdet erscheint. In diesem Fall liegt die Entscheidung für eine Durchführung bei den jeweiligen StattReisen-Mitarbeitern vor Ort.

Preise

Angaben laut Angebotskatalog. Sie gelten für den jeweiligen Jahreszeitraum. Irrtümer vorbehalten.

Bezahlung

Den Betrag für Führungen, Radtouren und Stadtspiele zahlen Sie direkt und bar an den StattReisen-Mitarbeiter gegen Quittung vor Ort. Wird eine Bezahlung per Rechnung gewünscht, muss dies bei der Buchung mit gültiger Rechnungsadresse angegeben werden. Es wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 5,- Euro erhoben. Die Zahlungsweise wird bei der Buchungsbestätigung verbindlich angegeben.
Stadtnächte, Sonderauftritte, Bustouren, kulinarische Programme und andere Arrangements werden, wenn nicht anders vereinbart, per Rechnung bezahlt. Hier entfällt eine Bearbeitungsgebühr.
Bei Gutschein- und Ticketversand ist eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 3,50 Euro fällig. Bei Rechnungslegung ins Nicht-Euro-Ausland wird in jedem Fall eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 10,- Euro erhoben.

Stornofristen

Stornoaufträge können von StattReisen Münster e.V. nur während der Bürozeiten Mo–Fr 10.00–13.00 Uhr und Mo–Do 14.30–16.30 Uhr bearbeitet werden. Beziehen sich die Stornofristen auf Arbeitstage, sind diese damit gemeint; Samstage, Sonn- und Feiertage bleiben unberücksichtigt.

Stornokosten

Bei Führungen, Stadtspielen und Radtouren ist eine kostenfreie Stornierung dann möglich, wenn zwischen dem Tag der Veranstaltung und der Stornierung mindestens drei ganze Arbeitstage liegen. Bei weniger als drei Arbeitstagen zwischen Stornierung und Veranstaltung und im Falle des Nichterscheinens am vereinbarten Treffpunkt wird in jedem Fall der in der Buchungsbestätigung aufgeführte Mindestpreis in Rechnung gestellt.
Im Falle der Stornierung von Stadtnächten, Sonderauftritten, Bustouren, kulinarischen oder anderen Programmen mit mehreren Leistungen oder Mitarbeitern bis 21 Tage vor Veranstaltung wird eine Bearbeitungsgebühr von 50,- EUR in Rechnung gestellt. Liegen zwischen dem Tag der Stornierung und der Veranstaltung 20 bis 10 Tage, werden 30% des Auftragswertes und bei 9 bis 4 Tage 60% des Auftragswertes in Rechnung gestellt. Bei weniger als vier Tagen zwischen Stornierung und Veranstaltung und bei Nichterscheinen wird der gesamte Auftragswert in Rechnung gestellt.

Umbuchung und Umtausch

Umbuchungswünsche für Gruppenprogramme, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können – sofern ihre Durchführung überhaupt möglich gemacht werden kann – nur über eine Neuanmeldung mit anschließender schriftlicher und verbindlicher Bestätigung möglich gemacht werden.
Bei Gutscheinen ist ein etwaiger Umtausch nur im StattReisen-Büro möglich, Rücknahme oder Barauszahlung erfolgt nicht.

Wartezeiten

Bei Verspätung der Gruppe hält der StattReisen-Mitarbeiter eine Wartezeit von 30 Minuten ein. Danach gilt die Veranstaltung als ausgefallen. Die Anreise zum vereinbarten Termin und Treffpunkt liegt allein in der Verantwortung des Auftraggebers. Bei Nichterscheinen, Abbruch oder Nichtinanspruchnahme – auch von Teilen – der Leistungen durch den Auftraggeber ist StattReisen Münster e.V. berechtigt, den vollen Auftragswert zu erheben.

Haftung

StattReisen Münster e.V. haftet als Veranstalter für die gewissenhafte Vorbereitung der Veranstaltung, die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Statt-Reisen Münster e.V. haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen anderer Leistungsanbieter vermittelt werden (z.B. Rundgänge anderer Anbieter, Theater-, Museums- oder Ausstellungsbesuche, Restaurant- und andere Menüleistungen, Bahn-, Bus- oder Taxifahrten usw.) und die in der Veranstaltungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
Der Kunde oder die Teilnehmer/innen einer Gruppe des Kunden haften für jeden Schaden, der durch oder an von ihm/ihr mitgeführten Sachen verursacht wird.